top of page

Betreuung von Asylsuchenden

Bis Mitte 2022 wurde die Betreuung von Asylsuchenden in der Gemeinde Wettingen durch den Kantonalen Sozialdienst (KSD) Aargau gewährleistet. Dieser kündigte sämtliche Betreuungsmandate mit Gemeinden per 30. Juni 2022. Ab dem 1. Juli 2022 wurde in der Region Baden-Wettingen zur Erfüllung dieser Aufgabe eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit initiiert. Die gesamte Neuorganisation wurde durch die Flüchtlingswelle infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auf die Probe gestellt. Lesen Sie hier, wie die Asylsuchenden in Wettingen betreut werden und was die aktuellen Herausforderungen dabei sind.


Über 200 Asylsuchende (Stand: März 2023) haben in der Gemeinde Wettingen ein temporäres Zuhause gefunden.


Die Aufgabenteilung im Asylwesen ist klar geregelt: Das Staatssekretariat für Migration SEM ist beispielsweise für die Ersterfassung der asylsuchenden Personen in den Bundesasylzentren zuständig und weist diese den Kantonen zu. Die kantonalen Behörden weisen ihrerseits zu gegebenem Zeitpunkt die Personen mit Status F-VA (vorläufig aufgenommen) und S (Schutzstatus) an die Gemeinden weiter. Da der Betreuungsvertrag durch den Kantonalen Sozialdienst per 30. Juni 2022 gekündigt wurde, haben sich acht Gemeinden aus der Region Baden-Wettingen entschieden, diese Aufgabe gemeinsam zu lösen. Dazu wurde die Regionale Flüchtlingsbetreuung Baden (RFB) installiert. Die grossen Fluchtbewegungen stellten alle Beteiligen bei Bund, Kanton und Gemeinden vor grosse Herausforderungen. Der Bund erliess rasch und erstmalig den Aufenthalts- bzw. Schutzstatus S für Ukrainerinnen und Ukrainer. Privatunterbringungen, also Wohnmöglichkeiten bei Gastfamilien, spielten eine neue, zentrale Rolle und wurden in der jüngeren Geschichte der Schweiz erstmals in diesem Rahmen angeboten.


Die regionale Fachstelle betreut und berät im Auftrag der Gemeinde Wettingen Asylsuchende in allen Lebenslagen, dazu zählen auch Personen mit Status S. Auch übernimmt sie die Auszahlung der finanziellen Unterstützung an die betreuten Personen. Die Sozialen Dienste kümmern sich um geeigneten Wohnraum und die sozialhilferechtlichen Verfügungen. Bund und Kanton bezahlen Pauschalen pro Person und Tag an die Gemeinden aus. Insbesondere die Kosten für Wohnraum übersteigen den Pauschalbeitrag häufig und die Mehrkosten müssen von den Gemeinden getragen werden. Die Bereitstellung von Wohnraum für Asylsuchende obliegt den Gemeinden – in Wettingen den Sozialen Diensten – und wird nicht durch die Regionale Fachstelle übernommen. Anfangs 2022 zählte Wettingen 52 Asylsuchende. Bis Ende Jahr stieg die Zahl auf 185 Personen und hat sich somit mehr als verdreifacht. Per anfangs März wohnten 201 Asylsuchende in Wettingen. Nicht alle Personen werden betreut, denn einige sind wirtschaftlich selbständig. In Wettingen sind rund 30 Prozent der Asylsuchenden mit Schutzstatus S bei Privatpersonen untergebracht. Für die restlichen Personen, welche sozialhilferechtlich unterstützt werden, haben die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste Wohnraum gesucht, angemietet und die Wohnungen mit einer funktionalen Grundausrüstung ausgestattet. Dies glich beinahe einer Herkules-Aufgabe, die jeweils innert kürzester Zeit bewältigt werden musste. Zu Beginn des Kriegsgeschehens konnte eine sehr grosse Solidaritätswelle verzeichnet werden und Personen meldeten sich aktiv und boten Platz für Privatunterbringungen oder Wohnraum, unentgeltlich oder zu Selbstkosten, an. Befristete Angebote mussten auf dem normalen Wohnungsmarkt ersetzt werden. Für die Möblierung der Wohnungen dienten einerseits Sachspenden aus Privathaushalten oder aus dem Brocki und zum Teil musste auch Mobiliar hinzugekauft werden. Die dafür erforderliche personelle Unterstützung war eine zusätzliche Herausforderung, bei der auch auf die tatkräftige Unterstützung von Zivilschutz und Werkhof zurückgegriffen werden konnte.


Gastfamilien: schnelle und grosse Entlastung

Speziell während der ersten Welle der Fluchtbewegung aus der Ukraine boten diverse Wettingerinnen und Wettinger an, Flüchtende bei sich aufzunehmen. Dadurch konnten schnell und unkompliziert Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden. Die Situation war für alle neu, da es diese Lösung bis anhin noch nie in diesem Ausmass gegeben hat. Auch Bund und Kanton mussten zuerst Empfehlungen und Rahmenbedingungen erstellen, um für alle Beteiligten eine optimale Ausgangslage zu schaffen. Das System hat sich unterdessen gut etabliert. Es gibt Gastfamilien, welche heute noch Personen aus der Ukraine beherbergen und/oder sich schon mehrfach für Privatplatzierungen angeboten haben. Bei anderen Privatunterbringungen konnten passende Anschlusslösungen gefunden werden, weil das dauerhafte Zusammenleben auch eine Herausforderung darstellen kann. An dieser Stelle gebührt ein grosser Dank allen Personen, welche ihre Unterstützung in irgendeiner Form angeboten haben.


Aufnahmepflicht erfüllt

Der Kanton teilt – anhand einer Auswertung aufgrund der im Kanton Aargau aufzunehmenden Personen und der schweizerischen Wohnbevölkerungszahl entsprechend der Gemeinde – die Anzahl der aufzunehmenden Personen pro Gemeinde mit. Das ist die sogenannte Aufnahmepflicht. Per Ende 2022 hat die Gemeinde Wettingen ihre Pflicht erfüllt – allen zugewiesenen Personen konnte geeigneter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Hätte diese Pflicht nicht erfüllt werden können, müsste die Gemeinde Wettingen dem Kanton eine Abgabe bezahlen. Diese beträgt Fr. 90.00 pro Tag und nicht untergebrachte Person. Durch den unermüdlichen Einsatz der Sozialen Dienste wurden der Gemeinde Wettingen hohe zusätzliche Ausgaben erspart.

Entwicklung ungewiss

Nach der turbulenten Anfangsphase hat sich die regionale Beratungsstelle etabliert. Asylsuchende Personen werden betreut, begleitet und integriert. Wie sich die Lage in der Ukraine oder in anderen Krisengebieten entwickelt, ist ungewiss. Es gibt nach wie vor Fluchtbewegungen, hauptsächlich aus Afrika und Zentralasien. Für die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste ist eine der Herausforderungen, einerseits für alle eine Unterkunft zu finden. Andererseits aber auch, alle Flüchtenden gleich zu behandeln. In den letzten Monaten ging häufig vergessen, dass wir nicht nur Personen mit Schutzstatus S – also aus der Ukraine – in Wettingen aufnehmen, sondern auch Menschen aus anderen Gebieten. Diese sollen alle gleichbehandelt werden. Im Moment wird die Arbeit mit den bestehenden personellen Ressourcen bewältigt.


Sobald die Migrationsbewegungen weiter zunehmen, werden auch die personellen Kapazitäten wieder neu beurteilt werden müssen. Mit der Unterbringung der Asylsuchenden ist die Arbeit nicht erledigt. Falls ein längerer Verbleib in der Schweiz vorgesehen ist, braucht es eine positive Integration, die sowohl von den Integrierenden wie auch von den zu integrierenden Personen offen und lösungsorientiert angegangen werden muss.


Comments


bottom of page